Grundschule Waging a. See
Schulgasse 9   -   83329 Waging a. See   -  Tel. 08681 - 9739
 
 

Die aktuellen Übertrittsbedingungen
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Übertritt in die Realschule – von der 4. Klasse Grundschule:

Die Grundschule spricht eine Empfehlung aus, welche Schulart für das Kind in seiner derzeitigen Lebensphase angebracht ist. Dafür wird die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht der 4. Jahrgangsstufe herangezogen. Für den Übertritt in die Realschule ist eine Durchschnittsnote von mindestens 2,66 erforderlich. Das über ein Schuljahr gezeigte Lern- und Leistungsvermögen des Kindes ist daher für die Übertrittseignung maßgeblich. Durch einen erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der aufnehmenden Schulart kann ebenfalls die Eignung festgestellt werden.

 

Probeunterricht

Mit einem erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der gewünschten Schulart kann auch eine Eignungsfeststellung erfolgen. Dabei werden in einem dreitägigen Probeunterricht die schriftlichen Aufgaben in den Fächern Deutsch und Mathematik zentral gestellt. In beiden Fächern werden auch mündliche Noten gebildet. Bestanden hat, wer in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht hat. 

Eltern entscheiden 

Die Eltern können sich für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden, wenn im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht wurde.

 

Übertritt auf das Gymnasium – von der 4. Klasse Grundschule:

Die Grundschule spricht eine Empfehlung aus, welche Schulart für das Kind in seiner derzeitigen Lebensphase angebracht ist. Dafür wird die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht der 4. Jahrgangsstufe herangezogen. Für den Übertritt auf das Gymnasium ist eine Durchschnittsnote von mindestens 2,33 erforderlich. Das über ein Schuljahr gezeigte Lern- und Leistungsvermögen des Kindes ist daher für die Übertrittseignung maßgeblich. Durch einen erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der aufnehmenden Schulart kann ebenfalls die Eignung festgestellt werden.

Probeunterricht

Mit einem erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der gewünschten Schulart kann auch eine Eignungsfeststellung erfolgen. Dabei werden in einem dreitägigen Probeunterricht die schriftlichen Aufgaben in den Fächern Deutsch und Mathematik zentral gestellt. In beiden Fächern werden auch mündliche Noten gebildet. Bestanden hat, wer in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht hat. 

Eltern entscheiden

Die Eltern können sich für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden, wenn im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht wurde.

Nicht bestandener Probeunterricht am Gymnasium:

Schüler mit Notendurchschnitt 3,00 und schlechter im Übertrittszeugnis der Volksschule, die den Probeunterricht am Gymnasium nicht bestanden haben, können dann in die Realschule übertreten, wenn sie erfolgreich an einem Probeunterricht für die Realschule teilgenommen haben. Die Erziehungsberechtigten dieser Schüler, die den Übertritt an die Realschule wünschen, melden ihre Kinder im Juni an der Realschule an. Für diese Schüler findet ein Probeunterricht an der Realschule zum Nachtermin „möglichst in den letzten Tagen der Sommerferien“ statt.

Übertritt ist auch später noch möglich

Generell sollten Eltern bei ihrer Entscheidung berücksichtigen, dass ein Wechsel zwischen den Schularten auch später noch möglich ist. Von der Mittelschule aus kann das Kind von der 5. in die 6. Klasse des Gymnasiums oder der Realschule wechseln. Der Wechsel in die 6. Klasse des Gymnasiums ist nach einer erfolgreichen Aufnahmeprüfung und Probezeit möglich. 

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